Vorsteuerabzug bei Erwerb und Einziehung zahlungsgestörter Forderungen
Bei Erwerb und Einziehung zahlungsgestörter Forderungen („non-performing loans“) besteht kein Vorsteuerabzug. Auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs hatte der Gerichtshofs der...
View ArticleErwerb eines Portfolios zahlungsgestörter Forderungen
Der Erwerb eines Portfolios zahlungsgestörter Forderungen stellt keine steuerbare Leistung des Forderungskäufers an den Verkäufer dar. Der Bundesfinanzhof hatte sich aktuell mit der Frage zu befassen,...
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